Kirchenaustritt
Kirchenaustritt
Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt ist persönlich beim Standesamt Nürtingen zu erklären. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist erforderlich.
Gebühren:
Die Gebühr für die Kirchenaustrittserkärung beträgt gem. Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Nürtingen 30,00 Euro (16,00 Euro ermäßigt).
HINWEIS: Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt. Kinder ab 12 Jahren müssen zudem persönlich anwesend sein und einwilligen.
Weitergehende Informationen zum Standesamt
Hinweis: Das Standesamt hat mittwochs geschlossen!