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Bewohnerparkausweis beantragen

Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.

Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Zugehörige Online-Prozesse

Antrag auf Erteilung einer Bewohnerparkberechtigungskarte im Bereich Kührain, Olgastraße, Ortsweg, Steinachdreieck und westliche Innenstadt

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.

  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder

  • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
    Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.

Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

Ablauf

Abhängig von der Verfahrensweise der zuständigen Straßenverkehrsbehörde können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. Sobald der Antrag eingegangen ist, überprüft die Straßenverkehrsbehörde, ob alle erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen. Anschließend wird ein entsprechender Bescheid erlassen.

Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen abhängig von der örtlichen Verfahrensweise postalisch oder digital zur Verfügung gestellt. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Führerschein

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

  • wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin

Gebühren

Der Bewohnerparkausweis kostet 30 Euro und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Die Gebühren sind bei Abholung des Parkausweises zu entrichten.

HINWEIS: Bei Ersatzausstellung erhalten Sie den neuen Parkausweis gegen Rückgabe des bisherigen.

HINWEIS: Bitte halten Sie bei Abholung einen Nachweis, aus dem hervorgeht das keine Garage/Stellplatz vorhanden ist, bereit.

Hinweise

keine

Zuständigkeit

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde

Es können neben Städten und Gemeinden auch Landratsämter, Große Kreisstädte oder Verwaltungsgemeinschaften für die Ausstellung der Bewohnerparkausweise zuständig sein.

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • § 45 Absatz 1b Nummer 2a Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Jeweilige örtliche Gebührenordnung (soweit vorhanden), ansonsten Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Wie Sie Widerspruch einlegen können, erfahren Sie im Bescheid zu Ihrem Antrag.

Freigabevermerk

11.05.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Bürgeramt
07022/75-245buergeramt(@)nuertingen.de
Ordnungsamt
07022 75- 251ordnungsamt(@)nuertingen.de
Stadt Nürtingen
07022 75-0stadt(@)nuertingen.de

Zugehörige Lebenslagen

Nach der Ehescheidung/Aufhebung
Nach dem Ja-Wort
Umzug
Der Bund fürs Leben
Der Bund fürs Leben - Auflösung
Fahrzeug und Bewohnerparkausweis
Mitteilungen an Behörden und Institutionen
Checkliste zur Heirat
Checkliste zum Umzug
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