
Vermessung und Hausnummernvergabe
Vermessung
Unter Ingenieurvermessung (auch: Ingenieurgeodäsie) versteht man jenen Teil der angewandten Geodäsie, der sich mit den präzisen Vermessungsarbeiten in Zusammenhang mit der Planung, der Bauausführung und der Überwachung von technischen Objekten und Bauwerken, sowie der Überwachung natürlicher Objekte beschäftigt.
Man unterscheidet:
- Landesvermessung
- Katastervermessung
- Flurbereinigung
Die Vermessung ist dem Stadtplanungsamt zugeordnet. Die Hauptaufgabe der Vermessungsabteilung ist die Bereitstellung und Erstellung der Kataster- und Bestandsdaten für die Bauleitplanung. Zu diesem Zweck werden die jährlich aktualisierten Daten des Automatischen Liegenschaftskatasters (ALK) des Landesvermessungsamtes Stuttgart ins CAD-System eingearbeitet und mit den städtischen Vermessungsdaten ergänzt.
Der Zuständigkeitsbereich umfasst die gesamten öffentlichen (städtischen) Flächen, insbesondere die städtischen Verkehrsflächen, für welche sehr detaillierte Bestandsaufnahmen durchgeführt werden. Die Auswertung und die Zusammenführung mit den Katasterdaten erfolgt an CAD-Arbeitsplätzen. Damit können allen städtischen Ämtern, die digitale und analoge Daten benötigen, wie z.B. Hoch- und Tiefbauamt, Ordnungsamt, aktuelle Daten zur Verfügung gestellt werden. Die Planung und Neugestaltung von Verkehrsflächen oder Gebäuden wird dadurch immer mit den neuesten Daten vorgenommen.
Zusätzlich werden Ingenieurvermessungen für die Bauleitplanung, Baumaßnahmen und Objektplanungen der Stadt Nürtingen benötigt. Diese Vermessung umfasst: Grenzfeststellungen, Bauvermessungen, Absteckungen, Profile und Höhenaufnahmen sowie die Auswertung im digitalen Geländemodell.
Lagepläne sind ausschließlich beim Amt für Geoinformation und Vermessung in Esslingen gegen Gebühr erhältlich unter:
Amt für Geoinformation und Vermessung
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
Telefon: (0711) 3902-1300
Telefax: (0711) 3902-1068
Internet: www.landkreis-esslingen.de
E-Mail-Adresse:
vermessungsamt (at) landkreis-esslingen.de
Kleinräumige Gliederung
Die Kleinräumige Gliederung strukturiert die gesamte Gemarkung der Stadt in:
- Stadtteile,
- Stadtviertel,
- Baublöcke
- Baublockseiten.
Das Anlegen von
- Straßen mit Straßenschlüssel,
- Gebäuden mit Hausnummern
- das Kontrollieren und Ändern der Bezirke (Wahlbezirk, Schulbezirk, Impfbezirk......)
erfolgt auf Grundlage der Kleinräumigen Gliederung.
Hausnummervergabe
Die Festsetzung der Hausnummern ist Angelegenheit der Kommunen.
Die Stadt Nürtingen legt die Straßenbezeichnungen und die Hausnummern fest und teilt diese den Eigentümern sowie den entsprechenden Behörden mit.
Im Interesse der öffentlichen Ordnung ist es erforderlich, dass die Festsetzungen der Hausnummern nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt. Die Basis dazu ist der Erlaß des Innenministeriums über die Festsetzung der Hausnummern und die Kleinräumige Gliederung der Stadt Nürtingen.


