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Der Gemeinderat hat am 14. Dezember 2010 eine neue Vergnügungssteuersatzung ab dem 1. Januar 2011 beschlossen.

Beispielsweise hat sich die Besteuerungsgrundlage der Geldspielgeräte geändert. Ab dem 1. Januar 2011 werden Geldspielgeräte nach dem Einspielergebnis (15 Prozent der Bruttokasse) unter Berücksichtigung eines Mindeststeuersatzes besteuert.

 

Die Vergnügungssteuersatzung finden Sie hier.

 

Die Vergnügungssteuererklärung finden Sie hier.

 

Die Vergnügungssteueranmeldung finden Sie hier.

 

Die Vergnügungssteuerabmeldung finden Sie hier.