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Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende 

Wehr- und Zivildienstleistenden und ihren Angehörigen stehen während der Ableistung des Wehr - und Zivildienstes umfassende Leistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes zu, z.B.: Mietbeihilfen, allgemeine Leistungen für Ehefrau und Kinder, Beiträge für Unfall- und Haftpflichtversicherungen und Rechtsschutzversicherungen (ohne KfZ-Versicherung), Stundungszinsen für Kredite, Ruhensbeiträge für die private Krankenkasse.

 

Wichtig ist, dass :

  • dem Antrag die für die Unterhaltssicherungsbehörde bestimmte Ausfertigung des Einberufungsbescheides beigefügt wird.
  • der Antrag möglichst bald nach Erhalt des Einberufungsbescheides gestellt wird.
  • die Antragsfrist nicht versäumt wird, 3 Monate nach Beendigung des Zivil-/Wehrdienstes sind die Ansprüche, die nicht geltend gemacht werden, erloschen.

Für Nürtinger Wehr- oder Zivildienstleistende erfolgt die Antragstellung im Rathaus, Zimmer 31.

Die Anträge werden an das Landratsamt Esslingen zur Entscheidung weitergeleitet.