Rechnungsprüfungsamt
Als Große Kreisstadt ist die Stadt Nürtingen gesetzlich verpflichtet, ein Rechnungsprüfungsamt (abgekürzt: RPA) einzurichten. Das RPA ist ein klassisches Querschnittsamt und nimmt die vorgeschriebenen Aufgaben der Eigenprüfung wahr. Die Selbstkontrolle stellt einen wesentlichen Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung dar.
Das RPA ist dienstrechtlich dem Oberbürgermeister unterstellt. Bei der Erfüllung seiner Prüfungsaufgaben ist es allerdings unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden. Selbst der Oberbürgermeister kann keinen Einfluss auf den Gegenstand, Umfang oder Zeitpunkt der Prüfungshandlungen nehmen.
In der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) sind die Pflichtaufgaben des RPA’s geregelt. Dazu gehört beispielsweise die Finanzrevision. Hierunter fällt die Prüfung der Jahresrechnung sowie die regelmäßige Überwachung aller finanziellen Vorgänge einschließlich der Kassenprüfungen.
Die Prüfung des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft (abgekürzt: GWN) unterliegt ebenfalls per Gesetz dem Rechnungsprüfungsamt.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat dem RPA weitere Aufgaben übertragen. Im Rahmen der sogenannten Innenrevision prüft das RPA der Stadt Nürtingen die Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung und kontrolliert auch die Beteiligung der Stadt Nürtingen an der Stadtwerke Nürtingen GmbH.
Der dritte Schwerpunkt ist die Baurevision. Dazu gehört neben der Prüfung von Bauabrechnungen die Durchführungskontrolle von Vergabeverfahren. Dabei findet die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und Vergabeverfahren bereits im Voraus statt, d.h. vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen.
Die Prüfungshandlungen und -ergebnisse werden in einem jährlich zu erstellenden Schlussbericht zusammengefasst. Dieser Bericht stellt dar, inwieweit die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr gesetzmäßig, wirtschaftlich und sparsam gehandelt hat. Der Bericht wird sowohl dem Oberbürgermeister als auch dem Gemeinderat, und somit auch der Öffentlichkeit, vorgelegt und vorgestellt.
Zusätzlich hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürtingen die Jahresrechnung von zwei Zweckverbänden zu prüfen. Dabei handelt es sich um den „Gewerbezweckverband Wirtschaftsraum Nürtingen“; und den Zweckverband „Fahr mit - Öffentlicher Personennahverkehr im Mittelbereich Nürtingen“.