Oberbürgermeister Otmar Heirich

- Oberbürgermeister Otmar Heirich
Thema des Monats
Liebe Nürtingerinnen, liebe Nürtinger,
unsere bürgerorientierte Kommune Nürtingen lebt: Viele Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich in den verschiedensten Foren wie Beispielsweise dem Forum Sicheres Nürtingen, dem Interkulturellen Forum oder im Forum Stadttourismus bürgerschaftlich. Die Foren werden von ausgebildeten Bürgermentoren geleitet und von Verwaltungspaten unterstützt. Dieses Nürtinger Modell hat der Gemeinderat erst kürzlich in unserer Geschäftsordnung verankern lassen. Unter anderem sind wir im Dezember 2009 für unsere Forenarbeit mit dem Ehrenamtspreis ausgezeichnet worden. Nachdem wir bereits eine große Bürgerbefragung durchgeführt haben, nutzen wir auch die Möglichkeiten der Bürgerpanels. Das sind repräsentative Befragungen zu einem bestimmten Thema. Demnächst werden wir die Ergebnisse zum Thema demographische Entwicklung vorstellen.
Für eine Verwaltung ist es wichtig, Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in Planungen einzubeziehen. Als gelungene Beispiele der Beteiligung möchte ich hier nur das Enzenhardt, den Kreuzkirchpark oder Projekte in den Ortsteilen nennen. Dass wir hier weiter sind als die meisten Städte in Deutschland wird uns immer wieder bestätigt. Für die kommunale Selbstverwaltung ist die Aktivierung des bürgerschaftlichen Elements von großer Bedeutung. Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg enthält eine Reihe bürgerschaftlicher Beteiligungsformen, die neben unseren Nürtinger Beteiligungsformen außerhalb von Wahlen und Abstimmungen ermöglichen, dass sich Bürgerinnen und Bürger an der Kommunalpolitik beteiligen können.
Ein Bürgerbegehren ist ein aus der Bürgerschaft gestellter Antrag, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Voraussetzung sowohl für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens als auch für den Bürgerentscheid selber sind, dass es sich um eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde handelt, für die der Gemeinderat zuständig ist und dass die zur Entscheidung stehende Angelegenheit nicht ausdrücklich vom Bürgerentscheid ausgeschlossen ist. Ein Bürgerentscheid, bzw. ein Bürgerbegehren über Weisungsaufgaben und Angelegenheiten des Oberbürgermeisters, Fragen der inneren Organisation der Gemeinde, Tarife und Entgelte, Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften sind einige Beispiele für Themen, die ausgeschlossen sind. Auch müssen bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllt werden, damit ein Bürgerbegehren durchgeführt werden kann, z.B. die Erfüllung eines Unterschriftenquorums, die Schriftlichkeit des Bürgerbegehrens in Form einer mit Ja oder Nein zu beantwortenden Frage oder die schlüssige Begründung.
Je früher Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungen beteiligt werden, desto transparenter wird Kommunalpolitik. Wir sind auf dem richtigen Weg, davon bin ich überzeugt.
Mit herzlichen Grüßen
Otmar Heirich
Oberbürgermeister