K   A   A   A
Home >  Rathaus >  Städtische Ämter >  Planungsamt >  weitere Projekte >  Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan

 

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (§ 47a-f) vom 30. Juni 2005 sind für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen Lärmaktionspläne zu erstellen.

 

In einer ersten Stufe werden hierfür Lärmaktionspläne für Bereiche entlang von Hauptverkehrsstraßen mit über 6 Mio. Kfz/Jahr erstellt.

 

In einer zweiten Stufe werden bis zum 18.07.2013 Lärmaktionspläne zusätzlich entlang von Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr sowie entlang von Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr erstellt.

 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Um die Öffentlichkeit frühzeitig über den Lärmaktionsplan zu informieren und ihr die Möglichkeit zur Beteiligung zu geben sind folgende Veranstaltungen geplant:

 

Informationsveranstaltung - Lärmaktionsplan -1. Stufe:

-  noch nicht bekannt -

 

Auslegung

Möglichkeit der Einsicht und Stellungnahme: - noch nicht bekannt -

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Information im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen. Die Termine hierfür werden rechtszeitig in der Nürtinger Zeitung, sowie in den Amtsblättern der Gemeinden bekannt gegeben.

 

Informationsmaterial

Lärmkartierung

Im Rahmen der Lärmkartierung wurde die Geräuschbelastung (Lärm) in Form von strategischen Lärmkarten mit EU-einheitlichen Lärmindizes erfasst und dargestellt, sowie eine Betroffenheitsanalyse (Zahl der von Lärm betroffenen Personen) erstellt.

  • Betroffenheitsanalyse
  • Lärmkarten -Tag
  • Lärmkarten - Nacht

 

Hinweis: Bei den hier zur Verfügung gestellten Unterlagen handelt es sich um Daten und Unterlagen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW).

Lärmaktionsplan

Der Lärmaktionsplan wird derzeit erarbeitet. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie an dieser Stelle nähere Informationen.

Weiterführende Informationen zum Thema Lärm erhalten Sie auch im Internet unter: www.lubw.baden-wuerttemberg.de