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Landschaftsplan 1995

 

 

 

Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum darzustellen und zu begründen. Er dient der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch in den Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können. (§ 13 des BNatSchG 2002)

Landschaftsplan 1995

Der aktuelle Landschaftsplan aus dem Jahr 1995 mit Ergänzungen steht Ihnen hier zur Ansicht zur Verfügung.

    In den Jahren 1996 und 1998 wurde der Erläuterungsbericht wie folgt ergänzt.