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Kontenklärung

Im Kontenklärungsverfahren klärt der Rentenversicherungsträger das gesamte Versicherungskonto. Hierbei kann es erforderlich sein, evtuelle Lücken zu schließen. Denn nicht alle Zeiten werden oder wurden automatisch maschinell übermittelt. Zum Beispiel müssen Zeiten der Schulausbildung, Studium  oder Kindererziehungszeiten beantragt und nachgewiesen werden.

 

Stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf Kontenklärung, um später einen nahtlosen Übergang in einen Rentenzahlung zu gewähren.

 

Bringen Sie bitte Ihre ausgefüllten Formulare der Deutschen Rentenversicherung zur Klärung Ihres Rentenkontos mit. Sie können diese auch anfordern oder bei der Dt. Rentenversicherung herunterladen.

 

Wir überprüfen/vervollständigen diese gerne mit Ihnen zusammen und kopieren und beglaubigen notwendige Nachweise. Legen Sie bitte auch die Originalnachweise, den aktuellen Versicherungsverlauf/Rentenauskunft und Ihren Ausweis vor.