Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt ist persönlich beim Standesamt Nürtingen, Zimmer 103, zu erklären.
HINWEIS: Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt. Kinder ab 12 Jahren müssen persönlich anwesend sein und einwilligen.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde (sofern vorhanden)
- bei verheirateten oder verheiratet gewesenen Personen: zusätzlich Familienstammbuch oder Eheurkunde
Gebühren:
Aufgrund der Gebührensatzung der Stadt Nürtingen beträgt die Gebühr für den Kirchenaustritt 30,-- Euro für Personen mit Einkommen, 15,00 Euro für Personen ohne Einkommen.