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Kirchenaustritt

 

Der Kirchenaustritt ist persönlich beim Standesamt Nürtingen, Zimmer 103, zu erklären.

 HINWEIS: Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt. Kinder ab 12 Jahren müssen persönlich anwesend sein und einwilligen.

 

Erforderliche Unterlagen:

- Personalausweis oder Reisepass

- Geburtsurkunde (sofern vorhanden)

- bei verheirateten oder verheiratet gewesenen Personen:   zusätzlich  Familienstammbuch oder Eheurkunde

 

Gebühren:

Aufgrund der Gebührensatzung der Stadt Nürtingen beträgt die Gebühr für den Kirchenaustritt 30,-- Euro für Personen mit Einkommen, 15,00 Euro für Personen ohne Einkommen.