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Wichtige Mitteilung für Eltern, die Ihre Kinder im Reisepass eingetragen haben:

Der Eintrag wird ab dem 26.06.2012 ungültig. Jedes Kind benötigt einen eigenen Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass.

Amtliche Bekanntmachung hier.

  

Der bisherige Kinderausweis wurde durch den Kinderreisepass ersetzt.

Alle wichtigen Informationen zur Beantragung der verschiedenen Dokumente haben wir für Sie auf einem  Infoblatt  zusammengestellt. 

 

Wir möchten Sie besonders darauf hinweisen, dass laut den Vorschriften auch das minderjährige Kinder bei der Antragstellung mit dabei sein muss. Für die Zustimmung des nicht mit anwesenden zweiten Elternteil/Sorgeberechtigten kann der Vordruck s.u. genutzt werden. Beim Pass muss das Kind ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Fingerabdrücke abgeben und ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss das Kind selbst unterschreiben.

 

Vordrucke:

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten