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Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

 

Es handelt sich um eine Sozialleistung, für Personen, die nicht erwerbsfähig sind und nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und deren verfügbares Familieneinkommen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreicht und die auch kein verwertbares Vermögen haben.

 

Bei dauerhafter Erwerbsminderung oder ab Vollendung des 65. Lebensjahres ist die richtige Sozialleistung die Grundsicherung.

 

Bei Erwerbsfähigkeit aber nicht ausreichendem Einkommen liegt die Zuständigkeit beim Jobcenter der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld II), Nürtingen.

 

Die Antragstellung für Nürtinger Bürger erfolgt im Rathaus, Zimmer 31.

Die Anträge werden an das Landratsamt Esslingen zur Entscheidung weitergeleitet.