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Zuständig für den Antrag auf Heimkostenübernahme ist die Stadt/Gemeinde, in der der Heimbewohner vor Aufnahme ins Heim gewohnt hat.

 

War der frühere Wohnort Nürtingen, erfolgt die Antragstellung im Rathaus, Zimmer 31.

 

Die Anträge werden an das Landratsamt Esslingen zur Entscheidung weitergeleitet.

 

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestelle Fragen zu Heimkosten: