Geburtsurkunde
Für die Anforderung von Urkunden gilt folgendes:
Sie können eine Urkunde telefonisch oder schriftlich anfordern. Diese kostet 12,-- € .
Sofern es Ihnen nicht möglich ist diese bei uns abzuholen, müssen die Gebühren über 12,-- € pro Urkunde vorab unter Angabe des Kassenzeichens: 133223-1036, dem Namen der Person, auf welche die Urkunde lautet und des Verwendungszwecks auf das Konto der Kreissparkasse Esslingen BLZ 611 500 20 Kto. 48 200 783 überwiesen werden. Geben Sie bitte Ihre genaue postalische Anschrift an. Für evtl. Rückfragen bitte auch Telefonnummer, bzw. E-Mailadresse.
Bei Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE 76 6115 0020 0048 2007 83
BIC: ESSLDE66
Für eine Eheschließung wird eine beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters mit Hinweisen benötigt. Diese kostet ebenfalls 12,-- € .
Personenstandsurkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Bitte bei der Beantragung vermerken, dass die Urkunde für diesen Zweck benötigt wird. Sie wird dann vom Standesamt zweckgebunden ausgestellt und kann nur für Rentenzwecke benützt werden.