
Flächennutzungsplan 2020 - Fortschreibung
Ziel und Zweck
Die Erfordernis der Fortschreibung ergibt sich aus der Verantwortung der Gemeinde, für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung auf gesamtstädtischer Ebene Sorge zu tragen und diese rahmensetzend für die Bebauungspläne vorzugeben, so dass diese aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden können.
Hinweis
Die Bekanntmachung des Beschlusses zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan bedeutet noch nicht, dass der Flächennutzungsplan 2020 öffentlich ausliegt und beim Planungsamt eingesehen werden kann. Auf die öffentliche Auslegung weist zur gegebenen Zeit eine besondere amtliche Bekanntmachung hin.
Diese Veröffentlichung über die Einleitung des Verfahrens besagt nur, dass die Fortschreibung des Flächennutzungsplans beabsichtigt ist. Durch diese Bekanntmachung sollen alle interessierten Bürger/innen der Verwaltungsgemeinschaft hierüber informiert werden.
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen hat am 19.11.2007 den Beschluss für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans gefasst (download siehe unten).
