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Aktuell

  • Gutscheine 2012 für Landesfamilienpassinhaber

Die Gutscheine für das Jahr 2012 können beim Bürgeramt Nürtingen oder bei den Ortschaftsverwaltungen abgeholt werden. Bitte legen Sie zur Abholung Ihren Landesfamilienpass vor.

Beachten Sie ausserdem, dass Sie zur Rückgabe des Passes verpflichtet sind, sobald die Berechtigung nicht mehr vorliegt. Bei sonstigen persönlichen Veränderungen, die eine Abänderung des Passes zur Folge haben, müssen Sie den Pass beim Bürgeramt oder bei der Ortschaftsverwaltung zur Änderung bzw. Neuausstellung vorlegen. Sollten Ihre Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben und Sie weiterhin Kindergeld erhalten, legen Sie uns bitte hierfür den entsprechenden Nachweis vor.

NEU: Seit dem Jahr 2011 besteht auch die Möäglichkeit für Familien mit einem oder zwei Kindern, die einen Kinderzuschlag oder Regelleistungen nach dem SGB II ( Arbeitslosengeld II ) beziehen, gegen Vorlage des aktuellen Leistungsbescheids  einen Landesfamilienpass zu beantragen.

Ihre Gutscheinkarte sollten Sie sicher aufbewahren, da sie im Falle des Verlusts nicht erneut vergeben werden darf.

 

 

Informationen

Flyer des Ministeriums für Arbeit und Soziales   hier

Informationen des Sozialministerium zum Landesfamilienpass hier

weitere nützliche Tipps für Familien mit Kindern hier

Liste aller staatlichen Schlösser hier

Liste aller nicht staatlichen Schlösser hier