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Bodenschutzkonzept

Anlass

Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung muss ein möglichst weitgehender Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gewährleistet werden. Um das Schutzgut Boden hierbei gebührend berücksichtigen zu können, hat die Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen den Beschluss gefasst, im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 und des Landschaftsplans einschließlich Umweltbericht ein Bodenschutzkonzept zu erstellen. Damit kann bereits auf Ebene des Flächennutzungsplans neben einer qualifizierten Bewertung der Eingriffsbereiche auch eine frühzeitige Benennung potentieller Ausgleichsflächen für das Schutzgut Boden ermöglicht werden.

Inhalt

Das Bodenschutzkonzept umfasst mehrere Themenkarten und einen Leitfaden.

 

1. Karten zu den Bodenfunktionen

  • Standort für natürliche Vegetation
  • Standort für Kulturpflanzen
  • Ausgleichskörper im Wasserkreislauf
  • Filter und Puffer für Schadstoffe

2. Qualität der Acker- und Grünlandflächen

3. Gesamtbewertung der Leistungsfähigkeit der Böden

4. Karte der aufwertungsfähigen Ackerflächen/potentielle Liefergebiete

Beispiel

 

Anmerkung:

Aufgrund der sehr großen Datenmengen der insgesamt 42 Karten stehen diese hier nicht digital zur Verfügung. Die Unterlagen können beim Planungsamt oder bei dem Umweltbeauftragten der Stadt Nürtingen bei Bedarf während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Anwendung und Nutzen

Der Nutzen für die Stadtplanung liegt in erster Linie in der Handhabbarkeit der Daten und in der damit verbundenen frühzeitigen Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes.

Neben der Angabe des reinen Flächenverbrauchs in Quadratmetern und Hektar, ist damit auch eine tatsächliche Quantifizierung des Verlusts unter Berücksichtigung der Bodenqualität möglich. Das Bodenschutzkonzept bietet hierzu eine geeignete Fachgrundlage, welche in Verbindung mit einer Berechnungsmethode, eine qualifizierte und sachgerechte Entscheidung ermöglicht. Die Instrumente zur Umsetzung des Ziels der Innenentwicklung und der damit verbundenen Vermeidung von Eingriffen in den Außenbereich, mit welcher auf kommunaler Ebene die stärksten Eingriffe in das Schutzgut Boden verbunden sind, bleiben weiterhin der Stadtplanung vorbehalten. Für die wichtigste Maßnahme zum Bodenschutz, die Revitalisierung von Brachflächen, stehen andere Instrumente wie ein Baulückenkataster zur Verfügung. Die Integration dieser Datengrundlagen in die Planung bereits auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan mit Umweltbericht, Landschaftsplan) ermöglicht vielmehr erst die darin geforderte Alternativenprüfung. Das Bodenschutzkonzept nimmt keine Entscheidungen der Stadtentwicklungsplanung vorweg, sondern bietet die Grundlage für eine qualifizierte Entscheidungsfindung und damit sachgerechte Abwägung.

 

Neben der oben bereits erwähnten Vorteile im Rahmen der Alternativenprüfung für neue Baugebiete erweist sich das Bodenschutzkonzept auch für die Handhabung der Eingriffsregelung als Vorteil. Die aufwändigen und meist auf den einzelnen Planungsfall bezogenen Datenrecherchen zum Schutzgut Boden können künftig entfallen, was eine wesentliche Erleichterung für das Herausarbeiten der Betroffenheit im Rahmen der Umweltberichtserstellung bedeutet.

Mit dem Bodenschutzkonzept bietet sich zudem die Möglichkeit des schutzgutbezogenen Ausgleichs in Form von Oberbodenauftrag auf Böden geringer Leistungsfähigkeit. Bisher fehlten Angaben darüber, wo auf der Gemarkung solche geeignete Flächen überhaupt in nennenswerter Ausdehnung vorhanden sind. Die Suche nach aufwertbaren Ackerböden, auf die der ackerbaulich wertvolle Oberboden aus Neubaugebieten oder Straßenbauprojekten hätte verbracht werden können, gestaltete sich äußerst schwierig bzw. war nicht lösbar. Gerade diese Möglichkeit der funktionsgleichen Kompensation von Eingriffen in das Schutzgut Boden ist jedoch eine gute Möglichkeit, von der auch die Landwirtschaft profitieren kann.

Fazit

Mit dem Bodenschutzkonzept steht der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen ein Instrument zur Verfügung welches, derzeit einmalig im Landkreis Esslingen, die Handhabbarkeit der verfügbaren Daten zum Schutzgut Boden erleichtert und damit zum einen die Bewertung von Eingriffsvorhaben bereits in einem sehr frühen Planungsstadium wesentlich verbessert sowie die Möglichkeit bietet, geeignete Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zu benennen und bei Bedarf zu sichern.