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Bestattungskostenübernahme (Sozialhilfe)

Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls nicht für die Kosten ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

 

Zuständige Stelle:

  • wenn der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat: das Sozialamt, von dem der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat.
  • wenn der Verstorbene keine Sozialhilfe bezogen hat: das Sozialamt des Sterbeortes des Verstorbenen.

 

Die Antragsstellung erfolgt im Rathaus, Zimmer. 31

 

Die Anträge werden an das Landratsamt Esslingen zur Entscheidung weitergeleitet.