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Aufgabengebiete des Planungsamtes

Allgemeine Aufgaben der städtebaulichen Planung und Stadtgestaltung

dazu zählt:

    • Stadtentwicklungsplanung

    • Rahmenplanung

    • Stadtsanierung

    • Dorfentwicklungsplanung

    • Stadtforschung und Strukturuntersuchungen usw.

    • Mitarbeit bei Planungsverbänden

    • Bürgerinformation über städtebauliche Planungen und Aktivitäten

    • Grundzüge der Verkehrsplanungs- und Infrastrukturplanung

    • Pflege des Stadtbildes

    • Aufstellung von Gestaltungssatzungen
    • Mitwirkung bei der Denkmalpflege

Sicherung der Bauleitplanung

dazu zählt:

  • Flächennutzungsplanung (Steuerung der Bodennutzung für die Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen)
  • Stadtbereichsplanung
  • Bebauungsplanung
  • Fachplanungen
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Durchführung von Beteiligungen bei der Bauleitplanung
  • Erarbeitung von Standortpräferenzen

Übergeordnete raumbedeutsame Aufgaben

dazu zählt:

  • Stellungnahmen bei raumbedeutsamen Fachplanungen wie Raumordnungsverfahren oder Planfeststellungsverfahren
  • Stellungnahmen zu räumlichen Planungen übergeordneter Planungsträger wie Landesentwicklungsplanung, Regionalplanung, Teilraumgutachten oder Natura 2000

Planerische Aufgaben nach dem Städtebauförderungsgesetz

dazu zählt:

    • Erarbeitung und Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen gem. §136 bis §143 (1) BauGB
    • Erarbeitung des Sanierungskonzepts und Stellungnahmen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes 
    • Vorbereitung und Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach BauGB  
    • Stadt- und Dorferneuerung nach den Bestimmungen des BauGB, einschl. des besonderen Städtebaurechtes

Allgemeine Aufgaben des Vermessungs- und Katasterwesens

  • Ingenieurvermessung

Dazu zählt:
topografische Aufnahmen bzw. Geländeaufnahmen
Höhenaufnahmen 
Erstellung und Pflege einer Höhendatenbank
Erstellung von Digitalen Geländemodellen (DGM)
Erstellung von Geländeprofilen

  • Ermittlung, Sammlung und Auswertung flächenbezogener Daten
  • Fortführung gemeindlicher Plan- und Kartenwerke
  • Fortführung der kleinräumlichen Gliederung, insbesondere Vergabe von Hausnummern
  • Führung und Ergänzung des Kataster- und des Luftbildbestandes