Häusliche Gewalt ist keine Privatsache !
Gewalt im häuslichen Bereich trifft die Opfer meist besonders schwer. Die eigene Wohnung -eigentlich ein Raum für Ruhe und Rückzug- wird zu einem Ort der Bedrohung. Das menschliche Sicherheitsbedürfnis wird in seinem Kernbereich verletzt.
Seit dem 1. Januar 2002 gilt das "Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen" des Bundes, das Gewaltenschutzgesetz.
Es wurde die rechtliche Situation der Opfer wesentlich verbessert. Das Konzept des Landes zum Schutz vor häuslicher Gewalt basiert auf vier Säulen:
- unverzügliches Einschreiten durch die Polizei in einer akuten Krisensituation
- Beratungsangebot für die Betroffenen
- Konsequente strafrechtliche Verfolgung von häuslicher Gewalt
- Rechtliche Herbeiführung zivilrechtlichen Schutzes
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die in den folgenden Flyern genannten Beratungsstellen oder an die Polizei Nürtingen
Flyer Stadt Nürtingen häusliche Gewalt
Merkblatt Polizei Nürtingen für Opfer häuslicher Gewalt
Merkblatt für von Platzverweis Betroffene