Nürtinger Familienpass
Allgemeines:
Der Nürtinger Familienpass mit seinen Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien stellt ein freiwilliges Angebot der Stadt Nürtingen dar. Ziel ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu bereits bestehenden städtischen Angeboten in den Bereichen Bildung, Freizeit und Sport zu ermöglichen.
Anspruchsberechtigter Personenkreis:
Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien mit Hauptwohnsitz in Nürtingen
- mit Bezug von Sozialhilfe (SGB XII )
- mit Bezug von Arbeitslosengeld II (SGB II )
- mit Bezug von Wohngeld
- mit Bezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz und
- Schwellenhaushalte (Kinder und Jugendliche aus Familien ohne staatl. Unterstützung, deren Familieneinkommen eine Einkommensgrenze nicht überschreitet, die sich aus den Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) -Arbeitslosengeld II- zuzüglich eines Zuschlags von 25 % sowie den Kosten der Unterkunft ergibt.)
Vergünstigungen:
- Mittagessen in Nürtinger Schulen/Kindergärten zu 1,50 €
- deutlich ermäßigte oder kostenlose Mitgliedschaft in diversen Vereinen
- deutlich ermäßigter Teilnahmebetrag beim städt. Sommerferienprogramm
- ermäßigter Eintritt in Nürtinger Bäder
- 50% Ermäßigung der Sommerferienfreizeiten der kath. und evang. Kirche
- 50 % Ermäßigung für alle städt. Ferienbetreuungsangebote
- VHS-Kurse, Kurse der Jugendkunst- und Musikschule je 50 % Ermäßigung
- kulturelle Veranstaltungen der Stadt Nürtingen ermäßigter Eintritt für Kinder und Jugendliche mit Familienpass
Verfahren:
Der Antrag kann bei der Stadtverwaltung Nürtingen -Wohngeldbehörde-, EG Zimmer 31 gestellt werden und wird auch dort bearbeitet. Anträge liegen auch auf den Ortschaftsverwaltungen aus. Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden. Jedes Kind erhält einen eigenen Ausweis mit Lichtbild (bei Kinder über 6 Jahren) der ein Jahr gültig ist. Der Ausweis ist nicht übertragbar und ist frühestens ab Schuljahresbeginn 2009 (Mitte September) gültig. Das Projekt ist im Moment für zwei Jahre befristet, dann erfolgt eine Auswertung und eine neue Entscheidung.