Bebauungsplanung
Laufende Verfahren
Die in Bearbeitung befindlichen Bebauungspläne werden vom Planungsamt der Stadt Nürtingen erarbeitet und durch das Verfahren geführt.
Die Termine und nähere Informationen zu den frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen und Auslegungen nach Baugestzbuch können unter "Laufende Verfahren (hier)" direkt aufgerufen werden.
- Bebauungsplan "Innerer Gänslesgrund"
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist die zweite Stufe der Bauleitplanung.
Er wird i.d.R. aus dem Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen entwickelt und setzt als so genannter verbindlicher Bauleitplan insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung fest.
So lässt sich aus dem Bebauungsplan ablesen, welche Art der Nutzung, welche Anzahl von Geschossen und welche Bebauungsdichte auf den einzelnen Grundstücken zulässig sind.
Dabei kann der Detaillierungsgrad der Festsetzungen im Bebauungsplan grob (einfacher Bebauungsplan) oder auch sehr konkret (qualifizierter Bebauungsplan) sein, je nach den städtischen Planungszielen und den städtebaulichen Problemen, die zu lösen sind.
Die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen im Plan sind für den jeweiligen Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Ein Bebauungsplan ist u. a. die Grundlage für das Erteilen von einer Baugenehmigung im Baugenehmigungsverfahren.
Es liegt im Ermessen der Stadt Nürtingen, ob und wann sie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für notwendig hält. Die Planungshoheit liegt immer bei der Stadt Nürtingen.
